Bitte teilen Sie uns mindestens 24h vorher, außer an Wochenenden, bitte den Freitag vorher mit, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Sollten Sie eine Sitzung verpassen, müssen Sie so schnell wie möglich einen neuen Termin vereinbaren, um den Behandlungsplan fortzusetzen und optimale Ergebnisse zu erzielen. Wir behalten uns das Recht nach § 252, § 611 & § 615 BGB vor, verpasste Leistungen, ohne vorherige rechtzeitige Absage, den Patientinnen und Patienten persönlich in Rechnung zu stellen.